Der Staat unterstützt Praxen bei Qualitätsmanagement-Beratungen


Förderung von Qualitätsmanagement-Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

unterstützt u. a. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bei der

Umsetzung des Qualitätsmanagements (QM) in der Praxis.

Es werden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungen zu aktuellen

wirtschaftlichen, technologischen, finanziellen und organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue

Wettbewerbsbedingungen gewährt.

Gefördert werden nur die Kosten für eine Beratung, z. B. zur Einführung

oder Anpassung eines Qualitätsmanagementssystems

in der Praxis.

Der Höchstzuschuss in den alten Bundesländern liegt bei 50 %,

(max. 1.500,00 Euro), in den neuen Bundesländern einschließlich

des Regierungsbezirks Lüneburg  sind es 75 %,(max. 1.500,00 Euro).

Die Förderungsvoraussetzungen sind im Einzelnen in der Richtlinie

zur Förderung von Unternehmensberatungen geregelt

(gültig ab 01.07.2008).

Die Richtlinie sowie die Antragsvordrucke können Sie unter

www.leitstelle.org abrufen.

 

Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen

sowie von Workshops

Darüber hinaus werden auch Informations- und Schulungs-

veranstaltungen (z. B. Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen,

Inhouse-Seminare für Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte sowie

Existenzgründer) sowie Workshops gefördert. Die Förderung ist von

bestimmten Voraussetzungen abhängig (Dauer, Anzahl der

Teilnehmer, Höhe der Teilnehmergebühr). Der Zuschuss beträgt

50,00 Euro pro Stunde (max. 1.200,00 Euro für 24 Stunden). Die

Richtlinie sowie weitere Informationen können Sie unter

www.leitstelle.org abrufen.

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