Die Philosophie des QM spricht nicht über eine subjektiv beurteilte Qualität wie von „guter/schlechter Qualität“, sondern ist definiert nach dem
Ausmaß in dem die Anforderungen erfüllt werden, die gestellt werden
Sie setzen bereits QM in Ihrer Praxis um:
in der Alltagssprache ist das Wort Qualität jedoch oft ein Synonym (Bezeichnung) für Güte. Oft ist daher von „guter“ oder „schlechter“ Qualität die Rede.
Subjektive (persönlich, nicht sachlich) zugeordnete Beschreibungen der Qualität, wie "schön" oder "gut". Da aber nicht objektiv messbar sind, sind der Preis oder ein persönliches Urteil kein Bestandteil der Qualität.
Nur durch die Definition einer Zielgruppe und deren Anforderungen kann das subjektive Empfinden dieser Zielgruppe ermittelt, ein innewohnendes Merkmal für diese Leistung definiert (bestimmt) werden und wird somit "messbar" gemacht und kann dann als Bestandteil der Qualität festgelegt werden.Anhand dieser "Kennzahlen" kann geplant, gelenkt und gesteuert werden.
Seit dem 01.01.2005 besteht nun für Vertrags-Zahnärzte gemäß SGB V § 135 a ( "SGB V §135 a") eine Verpflichtung zur Implementierung eines QM-Systems.
Die Umsetzung eines QM-Systems wird jedoch vom Gesetzgeber nicht anhand eines konkreten Modells vorgeschrieben. Der gemeinsame Bundesausschuss definiert die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.
Ergreifen wir gemeinsam die Chance ein auf Ihre Praxis und Ihre Ansprüche abgestimmtes QM-System einzuführen.
Außerdem unterliegen Ärzte und das zugehörige Praxisteam im Management der Praxis einer Vielzahl gesetzlicher Regeln, Normen und Richtlinien.