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Förderung von Qualitätsmanagement-Beratung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
unterstützt u. a. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bei der
Umsetzung des Qualitätsmanagements (QM) in der Praxis.
Es werden Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungen zu aktuellen
wirtschaftlichen, technologischen, finanziellen und organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue
Wettbewerbsbedingungen gewährt.
Gefördert werden nur die Kosten für eine Beratung, z. B. zur Einführung
oder Anpassung eines Qualitätsmanagementssystems
in der Praxis.
Der Höchstzuschuss in den alten Bundesländern liegt bei 50 %,
(max. 1.500,00 Euro), in den neuen Bundesländern einschließlich
des Regierungsbezirks Lüneburg sind es 75 %,(max. 1.500,00 Euro).
Die Förderungsvoraussetzungen sind im Einzelnen in der Richtlinie
zur Förderung von Unternehmensberatungen geregelt
(gültig ab 01.07.2008).
Die Richtlinie sowie die Antragsvordrucke können Sie unter
www.leitstelle.org abrufen.
Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen
sowie von Workshops
Darüber hinaus werden auch Informations- und Schulungs-
veranstaltungen (z. B. Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen,
Inhouse-Seminare für Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte sowie
Existenzgründer) sowie Workshops gefördert. Die Förderung ist von
bestimmten Voraussetzungen abhängig (Dauer, Anzahl der
Teilnehmer, Höhe der Teilnehmergebühr). Der Zuschuss beträgt
50,00 Euro pro Stunde (max. 1.200,00 Euro für 24 Stunden). Die
Richtlinie sowie weitere Informationen können Sie unter
www.leitstelle.org abrufen.